Außergerichtliche Streitschlichtung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Jahr 2000 das Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Schlichtungsgesetz) beschlossen. Auch wenn im Mai 2013 dieses Gesetz aufgehoben wurde, ist der Bedarf an außergericthlicher Schlichtung erheblich gestiegen.

Vorteile des Schlichtungsverfahrens

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  • Beschleunigung des Verfahrens
  • Mehr Zeit für die Darstellung und Herausarbeitung der Hintergründe des Konflikts
  • die Konfliktparteien stehen im Vordergrund
  • Die Parteien erarbeiten gemeinsam die Lösung
  • schnelle und effektive Konfliktlösung mit hoher Akzeptanz bei den Parteien
  • Kostenersparnis
  • Das Verfahren ist nichtöffentlich und vertraulich

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Außergerichtliche Streitschlichtung – der alternative Weg!

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